Sehr geehrte Kundinnen und Kunden
Besten Dank, für Ihr Interesse am Hundehort Rudel-Treff.
Hier sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundehort Rudel-Treff, Bickigen 399, 3472 Wynigen
Mit dem Vertragsabschluss anerkennt der/die Hundebesitzerin (im Folgenden HB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hundehorts Rudel-Treff (HRT) in Wynigen und erklärt sich mit diesen vollumfänglich einverstanden. Der/Die HB ist selbst verantwortlich sich stehts über den neusten Stand der AGB zu Informieren.
Die Betreuungszeit beginnt mit der Abgabe der Hunde und endet mit deren Abholung.
Die aktuellen Preise sind in der Preisliste vermerkt.
Bezahlung
Ferienaufenthalte:
Ferien Reservationen gelten ab bezahltem Betrag.
Die gesamte Ferienrechnung muss innert 5 Tagen beglichen werden, sonst werden die Ferien storniert.
Wird der Tagesaufenthalt 0 bis 24 Stunden vor dem Eintritt abgesagt, stellt der HRT den ganzen Tag in Rechnung.
Absagen ausserhalb der Öffnungszeiten werden erst wieder in der nächsten Öffnungszeit berücksichtigt.
Wird der Hund am Abend in den HRT gebracht, werden dem/der HB Fr 19.-- verrechnet.
Erfolgt der Austritt des Hundes am Morgen, werden dem/der HB Fr 19.-- verrechnet.
Kann der/die HB den Hund nicht am vereinbarten Tag abholen, hat er dies so frühzeitig wie möglich dem HRT zu melden. Sämtliche Folgekosten gehen zu Lasten des/der HB. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim nach Wahl des HRT abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem/der HB in Rechnung gestellt.
Haftung
Der/die HB bestätigt mit der Unterzeichnung des Betreuungs-Vertrages, dass er/sie über eine genügende Privathaftpflichtversicherung verfügt. Der/die BH haftet für folgende Schäden, bzw. für alle daraus folgenden Kosten:
- Schäden an Personen, Tieren und Gegenständen, die trotz aller Vorkehrungen des HRT durch seinen/ihren Hund verursacht werden.
- Erkrankungen seines/ihres Hundes bzw. der daraus notwendigen Behandlungen.
- Verletzungen an seinem Hund, die durch dessen Verhalten entstehen.
- Ansteckung anderer Hunde durch Verschweigen oder Unwissenheit einer Krankheit seines Hundes oder durch ihn eingebrachte Ekto- und Endoparasiten.
- Deckung durch eine verschwiegene Läufigkeit der Hündin.
Der HRT hat eine Betriebshaftpflichtversicherung und kommt für alle Schäden auf, welche durch eigenes Verschulden oder eine Verletzung der Aufsicht- und Betreuungspflicht verursacht wurden.
Haltung
Die Hunde können täglich zwischen 6.30 und 8.30 Uhr im HRT abgegeben und zwischen 17.00 und 19.00 Uhr im HRT abgeholt werden. Ausserhalb dieser Zeiten werden Hunde nur in absoluten Notfällen abgegeben. An Sonn- und Feiertagen nimmt der HRT keine Hunde an. Er gibt dann auch keine ab.
Es obliegt dem HRT, einen Hund nicht in seine Obhut zu nehmen, falls dieser krank zu sein scheint, Verletzungen aufweist oder durch sein Verhalten negativ auffällt.
Im HRT gilt grundsätzlich die Rudelhaltung. Einzel- oder Paarhaltung ist im Ausnahmefall möglich.
Der HRT nimmt nur gesunde, entwurmte und flohfreie Hunde entgegen. Es empfiehlt sich, den Hund 3 bis 5 Tage vor dem Eintritt gegen Ekto- und Endoparasiten zu behandeln. Sollte der Hund bei Betreuungsantritt Träger von Flöhen oder Würmern sein, wird er nicht angenommen oder vom HRT umgehend und fachgerecht behandelt. Die Kosten für die Behandlung und Reinigung der Räume inkl. Umgebung werden dem/der HB in Rechnung gestellt.
Im HRT gilt eine generelle Impfpflicht. Mindestens 3 Tage vor dem Eintritt in den HRT muss der Hund korrekt geimpft worden sein. Dazu gehören auch jährliche Kombi- und Nasalimpfungen sowie Wurmchecks und Schutzmassnahmen gegen Ungeziefer. Der Impfausweis oder eine Kopie des Impfausweises ist beim Eintritt des Hundes im HRT abzugeben. Im Falle einer Ansteckung lehnt der HRT jegliche Haftung ab.
Der HRT kann Hunde aufnehmen, die eine medikamentöse Behandlung oder eine Spezialpflege benötigen. Der abschliessende Entscheid dafür liegt beim HRT.
Über die Aufnahme nicht kastrierter Rüden entscheidet ausschliesslich und abschliessend der HRT nach einem Probetag. Für die Betreuung nicht kastrierter Rüden verrechnet der HRT Fr. 7.50.-- zusätzlich zu den allgemeinen Betreuungskosten ab 1 jährig.
Der HRT ist nicht für die Erziehung der Hunde verantwortlich. Dies ist Sache des/der HB.
Auf Spaziergängen führen die Mitarbeitenden des HRT die Hunde an Leinen. Wünscht der/die HB, dass sein/ihr Hund ohne Leine spazieren geführt wird, ist dies im Betreuungs-Vertrag zu vermerken.
Welpen und Junghunde müssen vor ihrer ersten Übernachtung im HRT mindestens 3 Tage im HRT verbracht haben.
Für die erste Betreuungszeit ist ein Vertrag abzuschliessen. Dieser wird jährlich angepasst. Es sind alle Punkte des Vertrages wahrheitsgemäss und vollständig durch den/die HB zu ergänzen bzw. zu beantworten. Der Vertrag für eine Hundebetreuung kommt zustande, sobald er durch beide Parteien unterzeichnet ist.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der/die HB, den HRT über allfällige Eigenarten des Hundes (Angst, Aggressivität, Läufigkeit, Gebrechen, Verletzungen, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten usw.) vollumfänglich in Kenntnis gesetzt zu haben.
Allfällige Änderungen zu den gemachten Angaben zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und des Abgabetermins sind dem HRT durch den/die HB umgehend mitzuteilen.
Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder vor dem vereinbarten Annahme- oder Abgabetermin kann der/die HB vom Vertrag zurücktreten. Im Krankheitsfall des Hundes verzichtet der HRT auf die Annullationskosten.
Der HRT behält sich das Recht vor, jederzeit einen Hund abzulehnen oder eine laufende Betreuung fristlos zu beenden, sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB nicht eingehalten worden sein, der Hund sich nicht mehr wohlfühlt oder sich einfach nicht integrieren kann. Die diesbezügliche Beurteilung erfolgt ausschliesslich und abschliessend durch den HRT.
Sollte ein Hund allen Vorkehrungen zum Trotz erkranken oder sich eine Verletzung zuziehen, sucht der HRT im Notfall einen Tierarzt nach einer Wahl auf und unterrichtet den/die HB so rasch wie möglich darüber. Fahrten zum Tierarzt werden mit Fr. 20.-- verrechnet. Bei leichten Erkrankungen oder Verletzungen unterrichtet der HRT den/die HB so rasch als möglich und bespricht mit ihm/ihr das weitere Vorgehen.
Der/die HB erteilt mit der Abgabe seines/ihres Hundes dazu sein/ihr Einverständnis und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
Sollte ein Hund trotz aller Sorgfalt und aller Vorkehrungen sterben, entlaufen und nicht mehr wiedergefunden werden, verzichtet der/die HB ausdrücklich und vollumfänglich auf eine Entschädigung bzw. auf einen Schadenanspruch an den HRT.
Fütterung
Der HRT empfiehlt den HB, das Futter für ihre Hunde in den Hort zu bringen. Auf Wunsch und gegen Bezahlung werden die Hunde im Hort mit hochwertigem Futter versorgt. Sämtliche Mahlzeiten werden dem/der HB verrechnet.
Gebarfte Hunde Aufpreis FR 3.- Tag Lagerung/Strom
Annullationsbedingungen
-Ferienaufenthalt:
-Als Ferien gelten Aufenthalte ab 3 Tagen.
-Bei Absagen des gebuchten Ferienplatzes, wird die Anzahlung nicht Rückerstattet.
-Bei unregelmässigen Tagesplätzen mindestens 24 Stunden vor Abgabetermin: keine Annullationskosten. Bei weniger als 24 Stunden: der volle Tagespreis.
Der/die HB ist sich bewusst, dass es in einer Rudelhaltung auch zu Reibereien und Blessuren kommen kann. Er/sie wurde darüber in einem Vorgespräch mit Verantwortlichen des HRT aufgeklärt und ist mit der Unterzeichnung des Betreuungs-Vertrags damit einverstanden.
Der HRT verpflichtet sich, alle Hunde während der Aufenthalte liebe- und respektvoll, verhaltensgerecht und ordnungsgemäss zu betreuen, zu versorgen und unterzubringen.
3472 Wynigen, im Januar 2024
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